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Zitat von Comander
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Danke dafür

Für Kritik bin ich immer zu haben, wenn sie konstruktiv bleibt. Ich bin mir auch bewusst das das Licht dort wenig Sinn macht (als Toplich). Mir ging es in erster linie um die Flaggen

Ich habe einfach noch keine schöne Lösung gefunden die sauber zu montieren (obwohl mir die Option von Reiner mit den Klampen bis jetzt am besten gefällt)
Zitat:
Zitat von Heinz Fischer
Tja , gelesen ja , aber nachvollziehen nein, wenn ich schon die Möglichkeit habe dann käme zumindest das weiße Rundumlicht wie Harry schon schrieb oben auf den Geräteträger.
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Das beruhigt mich ja doch ein wenig das du schon auch die Beiträge liest....es stört mich allerdings nur immens das keine Verbesserungsvorschläge gemacht werden

Daher würde ich dich bitten, wenn nichts konstruktives beitragen kannst/willst, schreibe hier einfach nicht mehr.
Zitat:
Zitat von rg3226
Ja Christian  so ist das hier.
Wenn die Jungs was entdecken dann nerven sie so lange bis alles richtig ist.
Naja  ist aber auch alles gut gemeint.
Jetzt hast du so einen chicken Geräteträger und keine Geräte daran.
Ich würde es mir mal durch den Kopf gehen lassen die Lichterführung an den Träger zu montieren.
Die Kabel kann man gut durch das Rohr schieben und an der unteren Platte die Seitenlichter befestigen.
Mußt natürlich jeweils ein Loch in Höhe der Halteplatte bohren für die Kabeldurchführung.
Masse kann man über den Träger leiten.
Bei der Lichterführung ist es ohnehin Vorschrift das ein Rundumlicht 1m über Seitenlichter geführt werden muß damit eine deutliche getrennte Wahrnehmung gewährlistet ist.
An unserm Boot ist das LED Toplicht so geschaltet das es mit den Seitenlichtern eingeschaltet ist oder einzeln als Ankerlicht.
Als LED braucht es natürlich sehr wenig Strom.
Wenn ich jetzt noch mit der Zulassung der Leuchten komme dann schaust mich gar nicht mehr an
Hier mal schnell gefunden aber von SBV und nichts amtliches:
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Soweit ich weiß sind die LED Glühbirnen in Navigations Leuchten nicht zugelassen.
Aber das ist natürlich nach Seeschifffahrtsstraßenordnung (SeeSchStrO) und Kollisionsverhütungsregeln (KVR).
Hier ist es nach der Binnenverordnung:
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Danke dir Reiner

Mir ist bewusst dass ein Toplicht ein Toplicht ist und ein Geräteträger dafür gedacht ist "Geräte zu tragen

Ich denke ich schau mir das ganze nochmal genauer an und werde auch eine passende Lösung finden.