Hallo Kevin
Hier ein Auszug aus dem IBS:
"Vor Ausstellung dieses Dokoments wurde das Eigentum glaubhaft gemacht.
Dieser Bootsschein ersetzt nicht die von der zuständigen nationalen Behörde geforderten Dokumente und befreit die Fahrzeuge nicht von der Erfüllung der örtlichen Vorschriften........."
Fazit: Der Eigentumsnachweis ist somit erbracht, auch im Ausland!