Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
Ich denke, es ist eh beschrieben:
Klar, wenn sich jemand was zuschicken lassen will, werden Versandkosten entstehen, die der Käufer zu zahlen hat.
Hmmm, noch ein Nachsatz: ich habe nirgendwo in Erfahrung bringen können, ob die Preise incl oder Excl MWSt sind. Es könnte also sein, dass tatsächlich noch 20 % MWSt anfallen, dass sollte man bei der Fa Karner klären lassen!
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Bei öffentlichen Versteigerungen (Gericht/Konkurs) gibt es keine MWST nach EU Regeln, denn der Versteigerer ist kraft Übertragung (Gericht) Eigentümer der Waren aber nicht durch Kauf !!! (wie z.B. bei ebay - die kaufen ja die waren und versteigern sie wieder - dann klar mwst bei profis)
MWST gibt es allerdings auf den AUFSCHLAG.
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Keine Regel ohne Ausnahme , aber die versage ich mir hier (zu viel text) aber geht mal davon aus bei Gebrauchtgegenständen und öffwentl. Versteigerung keine MWST