Hochinteressant Roland, auch wenn ich es mir nicht durchgelesen habe, da ein wenig zu lang.
Ich schlage vor Du mailst das der Firma, die in Wien am 21. die Auktion durchführt, die werden daraufhin sicher Ihre AGB´s ändern.
Kleiner Tip noch Roland:
Du verwechselst ein Auktionshaus und dessen Vorschriften mit einer Versteigerung eines insolventen Unternehmens, da der Staat die MwST für die Waren, die dort angeboten werden, in der Regel ja schon erstattet hat.
Aber eigentlich brauch ich hier ja nicht die AGB´s der Verwerter zu erläutern, da sthet ja alles klar drin.
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