Hallo Zusammen,
bzgl. ADAC lautet hier der genaue Wortlaut "amtlich anerkannt", die
Sache mit mit dem IBS an franz. Küstengewässern ist korrekt, der ADAC
hat seine Mitglieder, die einen IBS haben auch darüber informiert.
Dieser Deal mit Frankreich gilt z.Zt. aber wohl nur für den ADAC-IBS, nicht für IBS anderer Organisationen oder für den WSA-Ausweis ...
Mit dem Eigentumsnachweis dürftet ihr richtig liegen, das der nur beim Flaggenzertifikat gegeben ist, weil man dort beglaubigte Dokumente einreichen muß, während für den IBS einfache Kopien ausreichen. Aber was solls ...
... eine Copy der Rechnung habe ich sowieso immer dabei, um ggf. an der Grenze nachweisen zu können, das die MwSt. bezahl ist.
Gruß, Gerry
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