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Alt 27.06.2005, 12:20
marcus marcus ist offline
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@ Grisu
Ich muß Dir leider widersprechen,
Bundesgesetz heißt das Gesetz wurde vom BundesTag mit -Rat erlassen (unabhängig ob ggf zustimmungspflichtig)
Landesgesetz heißt, es wurde von der jeweiligen Landeskammer erlassen.
In diesem Falle bedeutet es, auch wenn die KFZ-Steuer den Ländern zufließt,
wurde durch den Bundesgesetzgeber eine einheitliche Regelung fürs gesamte Bundesgebiet geschaffen.
Siehe auch Diskussion Förderung Diesel Rußfilter.
Anderes Beispiel: Einkommenssteuer fließt auch den Ländern zu und ist eine Bundesweite Regelung

daher interessiert mich nach wie vor die Begründung des Steuerbescheides

mfg

Marcus
Ich suche das ganze mal im Dienst raus, da habe ich den Gesetzestext und prüf das noch mal.
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