Hallo Bernd,
das Boot muß als Kleinfahrzeug gemäß den deutschen Vorschriften gekennzeichnet sein, siehe hier:
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In der Regel führen wir Kennzeichen 10 cm hoch an beiden Seiten des Buges, und am Heck die Nationale, dazu die Gastlandflagge wenn wir im Ausland sind.
Für das Jsselmeer ist der deutsche SBF-See erforderlich. Die Ausrüstung hat die niederländischen Vorschriften zu erfüllen.