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Alt 10.07.2005, 09:42
Torx
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Bußgeldkatalog

"Verstöße in der See- und Binnenschiffahrt können, soweit das Gesetz oder die Verordnung entsprechendes bestimmen, als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Diese Ordnungswidrigkeiten werden, soweit nichts anderes bestimmt ist, durch die Wasser- und Schifffahrtsdirektionen verfolgt und geahndet. Für die Höhe des Bußgeldes ist ein vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen herausgegebener Bußgeldkatalog maßgebend, der derzeit hinsichtlich seiner Aktualität überarbeitet wird."

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Den Katalog habe ich leider noch nicht gefunden. Könnte jemand den Link setzen oder hat nähere Infos ?

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Torx
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