Hallo Mathias,
Abwarten und Tee trinken. Kommt die Steuerfahndung in HR auf Dich zu, dann ist es immer noch früh genug. Wirst wohl kaum ausweichen können, wenn eine Einverzollung begründbar ist.
Vielleicht mußt Du Deinen WOWA dochmal wieder aus HR ausführen um den Steuerregeln zu entsprechen und einer Einverzollung zu entwischen. Das "Ding" ist ja hoffentlich noch beweglich, oder?
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