Wenn man sich das, was hier alles geschrieben wurde, so reinzieht muß man erkennen, daß da im Allgemeinen noch sehr viel Rechtsunsicherheit und Unwissen besteht.
Daher erlaube ich mir ausnahmsweise einmal, etwas „Lehrer“ zu spielen :
1. Das neue deutsche Waffengesetz hat mit der Signalpistole Kaliber 4 (26,5mm) rein garnichts zu tun. Zum Erlangen einer Berechtigung, solch eine Waffe und die dazu gehörige Munition zu kaufen, muß man einen sogenannte Sachkundennachweis erbringen. Dieser ist mit einer Prüfung vor einem Prüfungsausschuß des DMYV verbunden. Es gibt dazu Broschüren, womit man sich auf die Prüfung vorbereiten kann. Die Prüfung ist in drei Teile gegliedert – erstens Waffengesetz – zweitens Sprengstoffgesetz – drittens praktische Handhabung der Waffe. Hat man diese Prüfung erfolgreich abgelegt, kann man bei der zuständigen Behörde wie z.B. Landratsamt eine Waffenbesitzkarte beantragen. In dem Antragsformular muß man unter anderem auch nachweisen, daß man eine solche Waffe überhaupt benötigt. So hat der Gesetzgeber z.B. eine Grenze für Bootslängen festgelegt, die – soweit ich weiß – bei 6 Metern beginnt. Manche Landratsämter nehmen das sehr genau – andere wiedeerum nicht – wie sie gerade gelaunt sind. Mit der Waffenbesitzkarte ( WBK ) kann man dann zu einem Waffenhändler gehen und eine Waffe kaufen. In die WBK trägt dieser dann die Bezeichnung der Waffe und die Nummer ein – die WBK geht noch einmal an das Landratsamt zurück und erhält endgültig den Stempel.
Die WBK berechtigt nicht dazu, die Waffe zu „führen“ – d.h. , man darf dieses Ding nicht umschnallen und damit spazieren gehen. Der Transport in einem geschlossenen Behälter zum Boot ist jedoch erlaubt – die Munition muß separat befördert werden.
Wer jetzt jedoch denkt, damit einen Freibrief für den Transport der Waffe z.B. nach Kroatien zu haben, der irrt !
Während es den Österreichern völlig egal ist, daß Ihr solche eine Waffe dabei habt (dort gibt es die Signalpistolen frei und ohne Reglement zu kaufen), würdet Ihr demgegenüber bei einer Kontrolle bei den Italienern heftig auf die Schnauze fallen. Die interessiert nämlich die deutsche WBK einen feuchten Dreck ! Demzufolge müßt Ihr zusätzlich zu der deutschen WBK auch noch den europäischen Feuerwaffenpaß haben – den bekommt man bei der gleichen Behörde wie die WBK. Nimmt man nun diese Waffe mit nach Kroatien, muß man ja zwangsläufig durch Slowenien fahren. Da gelten die EU Gesetze noch nicht, sie werden aber schon meistens entsprechend interpretiert. Somit könnte der europ. Feuerwaffenpaß ausreichend sein – oder auch nicht. Wer das völlig legal machen will, muß sowohl an der slow.- als auch an der kroatischen Grenze die Waffe offiziell anmelden. Man füllt ein Formular an der Grenze aus und die Waffe wird in den Paß eingetragen. Bei der Ausreise muß man die Waffe dann natürlich entsprechend wieder austragen lassen.
2. kleiner Waffenschein
Diesen braucht man seit 4/03 in Deutschland für alle Pistolen, die das PTB Zeichen führen, d.h. Gas- und Schreckschußpistolen. Ebenso für Signalgeräte mit PTB Zeichen. Die Erlangung ist absolut unkompliziert, sofern man keine Vorstrafen hat. Antrag ausfüllen mit Bezeichnung der Waffe und deren Nummer und meist hat man innerhalb von 4 Wochen den kleinen Waffenschein, sofern die Auskünfte positiv waren. Dieser WS berechtigt im Gegensatz zu der WBK zum Führen der Waffe, d.h., man darf die Waffe theoretisch im Halfter am Gürtel tragen. Für das Mitnehmen einer Gas-/ Schreckschußpistole ins Ausland gelten die absolut gleichen Bedingungen, wie bei der Signalpistole !
Ich habe diese ganzen Spielchen hinter mich gebracht, da ich mir für Auslandsreisen keine Blößen geben wollte.
Somit bin ich nunmehr im Besitz von :
1. WBK für Signalpistole
2. Kleiner WS für Gas- und Schreckschußpistolen
3. Europäischer Feuerwaffenpaß für beide Waffen.
Soweit – so gut .....diese Beschreibung gilt natürlich nur für deutsche Staatsbürger bzw. für das Rechtsgebiet der Bundesrepublik ! Womit sich auch folgerichtig ergibt, daß für Ausländer in Deutschland natürlich die gleichen Gesetze gelten.
Da ich natürlich die österr. Gesetze nicht so genau kenne, kann ich dazu auch nicht viel sagen. Jedoch dürfte wohl eines klar sein, nämlich daß die Einfuhrbestimmungen für Waffen nach Slowenien und / oder Kroatien für Österreicher nicht anders sein werden !
Viel Spaß damit !!