Hallo,
für Binnengewässer gibt es ein Urteil, nach dem Lichter immer mitzuführen sind, auch wenn man nicht beabsichtigt, nach Sonnenuntergang zu fahren, weil es ja einmal plötzlich "unsichtig" werden könnte

- das Urteil war, glaube ich, in der Boote veröffentlich. Der "Lichtsünder" musste das verhängte Bußgeld zahlen. Ich habe mir daraufhin für mein damaliges 3,8m Zodiac brav einen Gerätebügel mit Beleuchtung zugelegt - man will ja schließlich nicht unangenehm auffallen...

...- und habe das Licht nicht ein einziges mal benutzt.
Trotzdem werde ich das neue Boot jetzt auch wieder hübsch beleuchten...
Für Küstengewässern kann man die Argumentation des Urteils sicher besser nachvollziehen, als bei einem Fluß, bei dem man ja zur Not jederzeit ans Ufer fahren kann, wenn es einmal plötzlich nebelig wird. Ich fürchte, wenn Du Dich korrekt verhalten willst, mußt Du den lästigen Bügel mitnehmen.
Gruß
Carsten