Hallo Hans,
ich weis jetzt, wo ich die Gastlandflagge in meinem besonderen Fall setzten darf. Habe mir Rat aus erster Hand geholt. Wenn mir das Forum nicht die Antwort geben kann, dann muss man sich eben an eine behördliche Stelle wenden. Aber trotzdem vielen Dank für die zahlreichen Antworten.
Gruß Christian
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