Hallo,
Der Gesetzesänderung ist zu entnehmen, dass "Waterbikes", die dort auch definiert sind, in Österreich "auf Antrag" zugelassen werden können. Das sagt aber keineswegs aus, dass damit in Ö auch gefahren werden darf. Es ist durchaus möglich, dass damit trotz Ö Zulassung in Ö weiterhin nicht gefahren werden darf
. Das gibt´s. Da gibts noch ganz andere Sachen: wenn man z. B. ein Wasserfahrzeug zugelassen haben möchte aber weder CE-Zertifikat noch Nachweis über eine Inbetriebnahme des Fahrzeuges in einem (heutigen) EU-Staat vor dem Stichtag in 1998 beibringen kann, passiert folgendes: Die Behörde darf die Zulassung nicht verweigern, sofern das Fahrzeug samt Ausstattung den Bestimmungen entspricht. ABER: Diese Zulassung schließt ausdrücklich den Betrieb in allen EU-Gewässern aus!
Es ist allerdings anzunehmen, dass hier der Weißwaschung von ehemaligen MWSt.-Flüchtlingsbooten ein Riegel vorgeschoben wurde und nicht das Schikanieren normaler Bootsfahrer im Vordergrund steht. :moon:
Gruß
Peter