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Alt 07.09.2005, 20:03
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Berny
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Zitat:
Zitat von Rotti
Hi Berny!

ich lese aber für 24 Monate darf man den Wowa dann stehen lassen. Woherhast du die 12 Monate bzw. 1 Jahr wie du schreibst??

Es geht mir jetzt darum kann ich den Wowa heuer stehen lassen . Ein noch gültiges Pickerl hab ich. Der Krampf ist, dass sich keiner so richtig auskennt.

Gruß Mathias
Das ergibt sich aus der Praxis.

rechne das ganze mal mit 24 Monate durch, da kommst eben auf keinen Grünen Zweig.
Deshalb einfach jedes zweite Jahr den WoWa ausführen.

Bezüglich Kontrolle:
glaubt ihr wirklich, das man nur geschriebenes kontrollieren kann ????

Natürlich gibts da Späher und auch Polizisten, die dies beobachten und dann entsprechend berichten.
Man sollte dabei auch nicht vergessen, der WoWa-Besitzer muss beweisen, dass er den WoWa 6 Monate draußen hatte, nicht die HR-Behörde !!!!!

Somit ist die Kontrolle eigentlich nebensächlich, der Verdacht genügt, du bekommst die Anzeige, und du mußt dann beweisen, dass der WoWa 6 Monate zu Hause stand.

Könnte also sein, dass es demnächst sogar Ein/Ausfuhrgenehmigungen für diese Fälle geben wird!
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