hallo,
der passus in der info 101 lautet:
ausländische personen die nach nationalen bestimmungen des staates dessen fahne sie tragen keinen fähigkeitsnachweis zur wasserfahrzeugführung benötigen, müssen für kroatien einen entsprechenden nachweis oder zeugnis führen, mit welchem sie beweisen, das sie befugt und fähig sind das wasserfahrzeug zu führen. dieses zeugnis ist nach gesetzlichen vorschriften der republik kroatien spätestens bis zum 1.1.2006 einzuholen.
so wie ich das lese braucht man nun wohl einen führerschein auch für die kleinen motore.
gruß peter
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