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Alt 11.09.2005, 21:06
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Berny Berny ist offline
Berny
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Boot Infos

Zitat:
ausländische personen die nach nationalen bestimmungen des staates dessen fahne sie tragen keinen fähigkeitsnachweis zur wasserfahrzeugführung benötigen, müssen für kroatien einen entsprechenden nachweis oder zeugnis führen, mit welchem sie beweisen, das sie befugt und fähig sind das wasserfahrzeug zu führen. dieses zeugnis ist nach gesetzlichen vorschriften der republik kroatien spätestens bis zum 1.1.2006 einzuholen.
Dies gilt eigentlich für alle, die im Heimatland (also bei mir Österreich) für das Boot kein Patent benötigen.
In Österreich kann ich unter 4,4 KW (5,89 PS) auch ohne Patent fahren.
In HR kann ich unter 5 PS ohne Patent fahren.
Von einer Beschränkung mit 2,5 Meter weiß ich nichts (diese gibst bei der Vignette, aber beim Patent hab ich sowas noch nicht gehört!)

Treffen wird diese Bestimmung mit Sicherheit die Italiener, die nach dieser Bestimmung nicht mehr mit ihren 40 PS ohne Patent fahren können.

Ansich ist diese Bestimmung eine logische Ergänzung.
Es war ja bisher sowie so nicht einzusehen, dass ein Ausländer (von HR aus gesehen) ohne Patent fahren darf, der Inländer aber ein Patent braucht.

Der Italiener konnte mit 40 PS herumdüsen, nur weil in Italien diese Beschränkung gilt, der Kroate mußte aber schon mit 5,5 PS ein Patent haben.

Treffen wird diese Bestimmung eventuell alle, die mit mehr als 5 PS fahren und kein Patent haben (werden also wenige sein, diese sollten sich aber auf jedenfall erkundigen!)

Der Schluss aus dieser Bestimmung, man brauche in jedem Fall ein HR-Patent ist falsch !!!
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