Hallo,
muss Dich entäuschen - m.W. müssen ausländische Bootsfahrer den Führerschein besitzen, der im Heimatland zum Befahren der jeweiligen Gewässer (Küste, Binnen) vorgeschrieben ist. Sollte es - wie in Italien - eine Ausnahme für Boote unter ital. Flagge geben, hilft Dir sicher der jeweilige Vercharterer weiter.
Viele Grüße
Thomas
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