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Alt 04.10.2005, 15:22
HCC
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Zitat von DieterM
Deine Meinung mit Führerscheinfreiheit bis 10 PS in Frankreich gilt nur für in Frankreich lebende Bürger mit dortiger Bootszulassung

So isses. Das gleiche Spielchen gilt für skandinavischen Länder. Wobei zu beachten wäre, dass Bundesbürger mit der deutschen Staatsangehörigkeit, aber mit dem Lebensmittelpunkt in Frankreich ihr Boot unter französischer Flagge ohne Fürherschein bewegen dürften.

Wie ich die Bürokraten liebe.
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