Zitat:
Zitat von st.martin156
Bei Booten mit einem Baujahr vor 1998 muß man einen Nachweis erbringen, daß diese vor dem 16.06.1998 im EU-Raum in Verkehr gebracht wurden. Kann man das nicht, hat man keine Möglichkeit sie anzumelden.
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Hallo Andreas
Hier die homepage für zulassungen in NÖ
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unter 5 m bekommst du nur Binnenzulassung ! Auch wenn du damit am Meer fährst.
hier der gesetzestext
Bei neuen Booten – das sind solche, welche nach dem 16. Juni 1998 erstmals innerhalb der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden – sind folgende Unterlagen unbedingt zusätzlich vorzulegen (achten Sie bereits beim Kauf darauf, dass Ihnen der Bootshändler diese Unterlagen aushändigt):
* Übereinstimmungserklärung für das Boot nach den EU-Bestimmungen (= Nachweis, dass das Boot nach den Regeln der Europäischen Union gebaut wurde und damit eine CE-Kennzeichnung besitzt)
* Handbuch für den Eigner (Schiffsführer) einschließlich der für das Boot typischen Daten
* eventuell Übereinstimmungserklärung für den Motor (falls Sie einen neuen Außenbordmotor verwenden wollen, der eine höhere Antriebsleistung als im Handbuch für den Eigner aufscheint, hat. Bei einem neuen Innenborder, der ja als Bestandteil des Bootes anzusehen ist, kann dies entfallen)
Bei diesen Booten wird keine Erstüberprüfung durch die Behörde vorgenommen.
Die Behörde stellt – unter der Voraussetzung, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingebracht wurden – eine Internationale Zulassungsurkunde befristet auf 10 Jahre aus.
Bei gebrauchten Booten entfällt die Vorlage des Handbuches für den Eigner und der Übereinstimmungserklärung für das Boot.
Achten Sie beim Kauf eines gebrauchten Bootes darauf, dass es bereits vor dem 16. Juni 1998 innerhalb der Europäischen Union in Verkehr gebracht worden ist, da sonst eine Verwendung des Bootes innerhalb der Europäischen Union ausgeschlossen ist.
Bei gebrauchten Booten sind daher zusätzlich noch folgende Unterlagen bei der Behörde vorzulegen:
* Nachweis, dass das Boot vor dem 16. Juni 1998 innerhalb der Europäischen Union in Verkehr gebracht wurde (Kaufverträge, Mietverträge, Leasingverträge oder Schenkungsverträge, die vor diesem Datum innerhalb der Europäischen Union abgeschlossen wurden, Zollbestätigungen, Zulassungsurkunden, behördliche Seebriefe oder Jachtzertifikate eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes).
Gebrauchte Boote werden durch die Behörde überprüft.
Sie werden von uns nach Einlangen des Ansuchens bezüglich der vorzunehmenden Überprüfung telefonisch über den Überprüfungsstandort (in der Regel derjenige, den Sie gewünscht und im Formular angekreuzt haben) und den Überprüfungszeitpunkt benachrichtigt. Nach erfolgter anstandsloser Überprüfung erhalten Sie auch in diesem Falle eine Internationale Zulassungsurkunde, welche in der Regel auf 5 Jahre befristet wird.
Die eingesendeten Originalunterlagen, wie Kaufverträge, Meldezettel, Übereinstimmungserklärungen, Handbücher u.dgl. erhalten Sie mit dieser Zulassungsurkunde wieder zurück.
die einzig richtige Auskunft erteilt dir die NÖ Landesregierung
LG
Geri