Erstmal HALLO an alle, ich bin ja schon seit einiger Zeit "stiller Beobachter" - hier muß ich aber auch meinen Senf dazugeben :-)
@ Andreas:
so schlimm, wie sich das ganze anhört, ist die Zulassung in NÖ nicht (dauert nur und ist ggü. D sicher teurer....). Ich wollte mir vor einiger Zeit auch ein gebrauchtes Schlauchi zulegen, hab dazu folgende Info von der Nö. Lrg. erhalten:
Die EU hat eben technische Bestimmungen erlassen und müssen alle neu zuzulassenden Boote diesen entsprechen oder schon vorher innerhalb der EU "in Verkehr gebracht" sein. (Es soll daher verhindert werden, dass jemand diese Bestimmungen umgeht und sich in einem nicht EU-Staat ein billigeres, nicht diesen Anforderungen entsprechendes, Boot kauft und damit im EU-Bereich fährt.)
Dieses "Inverkehrbringen" umfaßt nicht ausschließlich eine Anmeldung. Auch reichen gerade bei einem Schlauchboot alle schlüssigen Nachweise aus, dass es vorher in Verkehr gebracht wurde, wie Kaufrechnung etc. Wenn es sich z.B. um eine Bootstype handelt, die nach dem Stichtag gar nicht mehr produziert wurde, ist kein weiterer Nachweis erforderlich. In einem Fall habe ich auch ein altes Farbfoto als Nachweis akzeptiert, denn das Foto war sicher älter als 1998, in einem anderen Fall wurde eine alte Hafenrechnung aus Italien akzeptiert, etc., oder dass der Vorbesitzer EU-Bürger war.
Für weitere Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung, falls es sich um die "praktische" Durchführung des Verfahrens handelt, ersuche ich Sie gleich mit der zuständigen Sachbearbeiterin, Frau Elisabeth Kurzacz, Kl. 16042, Kontakt aufzunehmen.
Mit freundlichem Gruß!
Mag. Gerhard Taus
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wasserrecht und Schifffahrt
Telefon: +43 2742 / 9005 - 16045 bzw. 14193
Fax: +43 2742 / 9005 - 16070
Email: gerhard.taus@noel.gv.at
Email Abteilung: post.wa1.schifffahrt@noel.gv.at
(bitte für behördliche Eingaben verwenden ! )
also: Kopf hoch, Motor runter;
Peter