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Zitat von Udo
Hi Alex,
14.000€ für 10 Jahre sind aber Recht knapp bemessen.
Ich hatte damals ( 1999 ) für 11 Jahre 49.000 DM / brutto bekommen.
Und Abzüge hatte ich kaum da ich mir über´s Finanzamt fast alles zurückholen konnte.
Aber du hast Recht,jeder Depp von Geschäftsführer bekommt für ein paar Jahre gleich eine sechsstellige Summe.
Gruß Udo
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Also die Abfindungsformel lautet (etwas vereinfacht) das durchschnittliche Jahresgehalt des letzten Jahres (incl. XmasGeld und andere Zulagen) durch 12 = der durchschnittliche Monatslohn. 50% davon mal Zahl der Jahre der Betriebszugehörigkeit. Das ist das Minimum
Je nach Alter, Zeit der Betriebszugehörigkeit und Hartnäckigkeit des Mitarbeiters kann dies natürlich nach oben gehen, 75% geben die Arbeitsgerichte meist ohne große Probleme.
Steuerlich gibt es einen Freibetrag (ich glaube 16.000,-- EUR bin aber nicht sicher) der Rest kann über 5 Jahre gestreckt werden ABER nur wenn auch sonst noch Zufluß vorhanden ist, seit ihr die nächsten 5 jahre arbeitslos gilt es wie eine Einmalzahlung = das Finanzamt freut sich.
All dies gilt natürlich nur für D