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Alt 20.10.2005, 21:37
rotbart
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Zitat von Udo
Hi Alex,
14.000€ für 10 Jahre sind aber Recht knapp bemessen.
Ich hatte damals ( 1999 ) für 11 Jahre 49.000 DM / brutto bekommen.
Und Abzüge hatte ich kaum da ich mir über´s Finanzamt fast alles zurückholen konnte.
Aber du hast Recht,jeder Depp von Geschäftsführer bekommt für ein paar Jahre gleich eine sechsstellige Summe.
Gruß Udo
Also die Abfindungsformel lautet (etwas vereinfacht) das durchschnittliche Jahresgehalt des letzten Jahres (incl. XmasGeld und andere Zulagen) durch 12 = der durchschnittliche Monatslohn. 50% davon mal Zahl der Jahre der Betriebszugehörigkeit. Das ist das Minimum
Je nach Alter, Zeit der Betriebszugehörigkeit und Hartnäckigkeit des Mitarbeiters kann dies natürlich nach oben gehen, 75% geben die Arbeitsgerichte meist ohne große Probleme.
Steuerlich gibt es einen Freibetrag (ich glaube 16.000,-- EUR bin aber nicht sicher) der Rest kann über 5 Jahre gestreckt werden ABER nur wenn auch sonst noch Zufluß vorhanden ist, seit ihr die nächsten 5 jahre arbeitslos gilt es wie eine Einmalzahlung = das Finanzamt freut sich.
All dies gilt natürlich nur für D
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