Hi,
diese Abfindungsformel wird in der Praxis heute sogar oft nicht mehr angewandt, wenn das Unternehmen z.B. aufgrund von schwieriger Auftragslage Mitarbeiter entlässt.Da wird mit Zureden der Arbeitsgerichte teilweise nicht mal die Hälfte bezahlt von dem, was vorher allgemeiner Usus war. .
Dieter sieht die Sache völlig richtig. In diesem Zusammenhang ein lesenswertes Buch: "Die Reformlüge" von Albrecht Müller, Knaur Verlag
Gruss
Rainer D
|