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Zitat von attorney
Hi,
diese Abfindungsformel wird in der Praxis heute sogar oft nicht mehr angewandt, wenn das Unternehmen z.B. aufgrund von schwieriger Auftragslage Mitarbeiter entlässt.Da wird mit Zureden der Arbeitsgerichte teilweise nicht mal die Hälfte bezahlt von dem, was vorher allgemeiner Usus war. .
Gruss
Rainer D
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Oh man bitte nicht schon wieder !!!
Es war nicht USUS, sondern es gibt ein Betriebsverfassungsgesetz, es gibt Betriebsräte und verschiedene Entlassungsgründe.
Es ist Aufgabe eines Personalchef's diese Dinge zu optimieren ! Und dies ist positiv gemeint, denn ein mittelständiges Unternehmen mit sagen wir 200 MA , das zwanzig Jahre lang eine positive (konservative) Personalpolitik gemacht hat (niemand wird gefeuert, es sei denn er klaut und beleidigt die Frau von Chef

) muß kreativ sein, wenn die Aufträge ausbleiben, sonst geht es an den Abfindungen pleite ! Ein solches Unternehmen wird aber auch automatische sozial abgewogen Entlassen.
Hier trägt der GF (meist Eigentümer) ja auch noch Verantwortung und hat so etwas wie eine klassische kaufmännische Ehre (wie ich schon sagte heute kennen die meisten Menschen das Wort nicht mehr, insbesondere nicht die Vortstände von deutschen Traditionsfirmen).