Zitat:
Zitat von rotbart
Wieso eigentlich, der Motor hatte doch mit Sicherheit eine CE und ist korrekt in die EU gebracht worden, nun lässt ihn ein deutscher besitzer Umbauen zu privaten Zwecken (nicht zum gewerbsmäßigen Handel), wieso muß der Umbauer eine neue Konformi..... beantragen, er will ja keinen Handel mit dem teil betreiben und was der Eigentümer damit macht ist seine Sache !!!!
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(Mal abgesehen von Sinn oder Unsinn)
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Also das sehe ich juristisch nicht so eng, ob es sachlich sinnvoll ist, ist eine andere Frage
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Hallo Roland,
in dem Artikel stand drin, dass der Motor von einer Firmas XX umgebaut wurde. Diese Firma hätte nach dem Umbau ein neues CE Zeichen und eine neue Konformitätserklärung erklären müssen. Sie müssen nichts beantragen, sondern schriftlich erklären. Der Umbauer hätte sich zum Beispiel vom Motorenhersteller eine Herstellererklärung besorgen müssen und diese seiner Kon..erklärung beifügen können.
Herstellererklärungen muß Du dann einholen, wenn Du aus z.B. verschiedenen Baugruppen eine neue "Maschine" erbaust. Egal ob die einzelnen Baugruppen gekennzeichnet und erklärt sind. In der Herstellererklärung wird unter anderem erklärt das die Baugruppen miteinander können und sich sicherheitstechnisch nicht "aushebeln".
In jedem Falle hätte der Umbauer das alte CE Zeichen entfernen müssen bzw. neu erklären (Konfi.erklärung).
Es steht zwar nirgends, dass er es nicht getan hat, aber das unterstelle ich jetzt einfach einmal. Leider sieht die Praxis häufig im Bezug auf CE Zeichen anders aus, wie es die Gesetzgeber verlangen. Da könnte ich Dir tolle Beispiele aus dem Elektrobereich erzählen.
Du als Privatmann darfst bastelt so viel Du willst. Wenn mit dem Gebastelten etwas passiert, dann haftest Du ja auch. Du darfst es solange nutzen wie es bei Dir ist. Verkäufst Du es, bist Du ein Inverkehrbringer und damit gelten wieder andere Rechtswege. Deshalb steht in der Maschinenrichtlinie und dem Produktsicherheitsgesetz auch neben dem Begriff "Handel" der Begriff "In- verkehrbringen".
Deshalb solange er damit gefahrlos fährt und gegen kein gebietsabhängiges Gesetz verstößt, wenn er es selber umgebaut hätte, ist es ohne CE und Erklärung möglich. Allerdings hat hier ein Gewerblicher den Umbau vorgenommen, dann hätte schon viel früher die Erklärung hergemusst und jetzt weil er es veräußert, spätestens jetzt.
So weit mein Wissen und Auslegung der EU-Rechte in Bezug auf Maschinenrichtlinie, Sportbootverordnung und Produktsicherheitsgesetz.
Ich weiß die Praxis sieht anders aus und ist sicherlich manchmal auch schwachsinnig. Ich würde Dir ja für Deine Yacht auch eine neue Landanschlussleitung herstellen ohne CE Zeichen und Konformitätserklärung
Gruß Hans