Aus der Website der DGzRS
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Technische Hilfeleistung: Wer zahlt was?
Technische Hilfeleistung: Wer zahlt was?
Die Rettung von Menschenleben aus Seenot erfolgt grundsätzlich und entsprechend dem Auftrag, wie ihn sich die DGzRS bei ihrer Gründung selbst gestellt hat (Auftrag) kostenfrei. Wir erwarten jedoch eine angemessene Kostenerstattung, wenn wir zugleich oder ausschließlich Sachwerte vor Verlust oder Beschädigung bewahren konnten und wenn technische Hilfe geleistet wurde. Denn niemand soll auf Kosten unserer Förderer und Spender aus unserer humanitären Tätigkeit materielle Vorteile ziehen.
Die Rettung von Menschenleben durch unsere SAR-Einheiten ist grundsätzlich kostenlos.
All unsere Förderer und Spender stellen uns durch ihre freiwilligen Beiträge und Spenden die Mittel zur Verfügung, die wir zur Erhaltung und zum Betrieb einer stets einsatzbereiten Rettungsflotte und zur Durchführung des Such- und Rettungsdienstes auf See benötigen. Die Rettung von Menschenleben durch unsere SAR-Einheiten erfolgt daher im Sinne der humanitären Zweckbindung der uns anvertrauten Spendengelder kostenfrei und ohne Ansehen der Person. Anders verhält es sich, wenn wir technische Hilfeleistung wie beispielsweise Schleppdienst, Manövrierassistenz oder Feuerbekämpfung gewähren. Derartige als "Sachrettung" bezeichnete Unterstützung gehört nicht zum eigentlichen, satzungsgemäßen Auftrag unserer Gesellschaft und darf nicht zu Lasten des für die Menschenrettung bestimmten Spendenaufkommens gehen. In solchen Fällen erwarten wir, dass sich die Eigner bzw. ihre Versicherung, in angemessener Höhe an den uns bei dem Einsatz entstandenen Kosten beteiligen.
Diese Kosten sind im Wesentlichen die Betriebskosten (Verbrauch von Kraftstoff).
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