Mängelgewährleistung
Arne.
Kurze Randbemerkung:
Die Vorredner liegen alle absolut richtig - bloß nicht selbst reparieren.
Nach meinem Dafürhalten ist allerdings Boote - Wohler Dein Vertragspartner und NICHT ZODIAC.
Wäre ja noch schöner.
Andernfalls könnte sich jeder Händler aus der Affäre ziehen, indem er auf den Hersteller verweist.
Die Händler machen das gern.
Es ist aber absolut gegen jedes Vertragsrecht und das eigentlich Tückische am neuen, seit 2002 geltenden Gewährleistungsrecht. - Denn innerhalb der ersten sechs Monate NACH Übergabe des Bootes wird sogar vermutet, daß der Mangel fertigungsbedingt ist - das Gegenteil müßte dann der Händler beweisen.
Also:
Ich achte die Reparaturkünste von Frank sehr, aber wenn Du hier "etwas rausholen" möchtest, das Boot noch in der Garantiezeit schwebt und es Dir nicht längstens zu viel wird:
Wohler anschreiben.
Unter Fristsetzung zur Nachbesserung auffordern.
Das Anschreiben unter Zeugen - nicht Familienmitgliedern - eintüten und per Einschreiben zu Wohler.
Frist angemessen setzen, 14 Tage Untergrenze.
Bei fruchtlosem Fristablauf, Abmarsch zum Anwalt.
Mängelgewährleistung/Schadensersatz geltend machen lassen.
Liebe Grüße
Padmos
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