Hallo Harald,
das Buch ist pflichtig nach der:
Zehnte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
(Verordnung über das Inverkehrbringen von Sportbooten – 10. GPSGV)
Hier genau der Pkt. 2
§ 3
Voraussetzungen für das Inverkehrbringen
(1) Sportboote und Wassermotorräder dürfen nur dann in Verkehr gebracht und entsprechend ihrer Zweckbestimmung in Betrieb genommen werden, wenn
1................................
2.diesen vom Hersteller oder seinem im Europäischen Wirtschaftsraum niedergelassenen Bevollmächtigten ein Handbuch nach Anhang I Teil A Nr. 2.5 der Richtlinie 94/25/EG in deutscher Sprache beigefügt ist.
Boote die ab 1998 in Verkehr gebracht wurden, müssen dies beim Kauf/Weiterverkauf haben. In verschiedenen Regionen muss man es bei der Anmeldung schon vorlegen.
Gewerblichen Booten z.B auch Hilfsorganisationen müssen es laut der BG haben und mitführen.
Das Buch muß in der Sprache des Käufers sein und ist eine Art Bedienungs/Betriebsanleitung, worin in der Regel auch die Konformitätserklärung abgedruckt sein kann.
Gruß Hans
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