Zitat:
Zitat von daniels
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Es ging hier auch mehr darum, was ein Eignerbuch ist und wie man es nachbekommen kann. Fand halt nur dort den Hinweis, dass man es brauchen könnte, um dieses als "Druckmittel" beim Händler einsetzen.
Wir wissen ja selber und lesen es ja oft, wie Händler es leider mit der CE Ausweisung, der Konformitätserklärung und technischen Umbauten halten.
Gruß Hans
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Das Eignerhandbuch ist ein wichtiges Bootsdokument, das es schon immer gegeben hat insbesondere bei Segelbooten, wohl nicht immer bei Schlauchbooten in früheren Jahren, und vielleicht auch nicht bei kleineren insbesondere demontablen Schlauchbooten.
Dieses Dokument wird von den Werften ausgestellt als Bootsdument mit den technischen Daten des Bootes und oft auch in Verbindung mit der Bedienungsweise, so auch mit der heutigen EU-Konformitätserklärung.
Ich sehe dieses Dokument als ein wichtiges Bootsausweispapier an. Z.Bsp. wird es auch als Grundlage für den Nachweis in Kroatien über die tragbare Personenzahl an Bord anerkannt. U.A. soll es auch in Dänemark mitgeführt werden als Besitzausweis, da der Besitzer im Dokument ausgewiesen wird (zumindest der Erstbesitzer).
Leider werden oft Boote gekauft und dann die dazugehörigen Bootsdokumente als auch zum Boot wichtige Ausrüstungen wie Pumpe/Druckmesser usw. einfach von den Käufern verschlampt. Das ist sehr bedauerlich und ist eine Frage der Disziplin des Einzelnen (wie bei der Einhaltung eines Geschwindigkeitslimits).