Zitat:
Zitat von daniels
sobald Deine Freunde ein Boot nach 6.98 Inverkehr gebracht haben, müßten sie es eigentlich auch entsprechend ausweisen und die notwendigen Unterlagen haben. Solange sie es aber nicht an die "richtige"  Stelle verkaufen oder etwas passiert, kräht ja keiner danach.
Es ging hier auch mehr darum, was ein Eignerbuch ist und wie man es nachbekommen kann. Fand halt nur dort den Hinweis, dass man es brauchen könnte, um dieses als "Druckmittel" beim Händler einsetzen.
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Hallo Hans,
dachte ich mir natürlich auch...
Musste aber meinen kleinen Bodensee und seine eh schon engen Vorschriften in Schutz nehmen...
Prinzipiell gebe ich Euch allen recht, dass ein Eignerhandbuch dazugehört und ich selbst besitze natürlich auch eines...