Hallo Roland,
ab wann es Eignerhandbücher gibt weiß ich nicht, aber CE ist seid 6/98 Pflicht für inverkehrgebrachte Sportboote Pflicht und laut Sportbootverordnung gehört neben der Konformitätserklärung auch das Eignerhandbuch dazu.
Da mir nirgendwo bislang eine Regelung über das Aussehen eines Eignerhandbuches bekannt wurde, kann das wohl jeder (jede Werft) selbst entscheiden.
Ich persönlich würde darin eine Art Betriebsanweisung für Boot, Motor und Zubehör einpflegen, sowie die Konformitätserklärung und wie Dieter schon sagte Bescheinigungsmöglichkeiten zum Thema Flüssiggas und Strom.
Meine persönliche Meinung ist, dass die beiden letztgenannten Bereiche in der Zukunft sowieso mehr kontrolliert werden. Sowie Du verlangen kannst, dass Dein Steganschluß "Elektro" regelmässig geprüft wird, kann der Stegbesitzer das eigentlich auch von Dir und deinem Boot verlangen. Ähnlich wie bereits auf vielen Campingplätzen. Ist aber hier jetzt nur persönliche Vermutungen
Gruß Hans
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