Zitat:
Zitat von rotbart
Was nutzt mir das Blatt ? - Eigentlich werfe ich so etwas ungelesen in die "runde Endablage" und wenn das Teil kaputt geht fliegt es hinterher CE hin CE her.
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Roland,
ich weiß das Du meine Erklärung immer genau liest

und deshalb weißt Du auch das ich immer zwei Welten aufzeige. So soll es sein und so ist es leider.
Die Regelungen für CE stehen eigentlich fest, nur leider wird sich nicht immer und überall dran gehalten. Weil manch einer auch weiß, dass er ansonsten mit seiner Unterschrift haftbar gemacht werden kann. Viele gaukeln CE vor und keiner (noch) kontrolliert es. Weder der Verbraucher noch irgend ein Organ. Dabei ist es überhaupt nicht schwer. Jeder kann und darf CE kleben, wenn er eine entsprechende Konformitätserklärung ausstellt. Also auch Du und ich. Eine Konformitätserklärung ohne Angabe des Herstellers ist natürlich wertlos, aber auch nicht im Sinne der entsprechenden EU-Richtlinie. Hilft also nur beschweren beim Lieferanten oder die Bitte an den Lieferanten den Hersteller zu benennen.
Habe vorige Woche noch einen Bewegungsmelder aus einem Discounter auf den Schreibtisch gehabt. CE Zeichen drauf, keine Konformitätserklärung und in der Bedienungsanleitung, genau gesagt im Anschlussplan, ein gravierender Fehler. Auf der Packung selber war nur der Vermerk: Hergestellt für XXXXX. Damit hat der Discounter den schwarzen Peter, wenn er nicht den Hersteller benennen kann. Ist natürlich Detektivspiel, aber leider in einer vielzahl von Fällen von Nöten. Habe aber auch schon Produkte gesehen, da war gar nichts bis auf das fehlerhafte Produkt und ein aufgedrucktes CE Zeichen. Noch nicht einmal ein verräterisches Firmenlogo. In diesem Falle hilft nur der Verkäufer und diese machen sich darüber meistens gar keine Gedanken. Dieses Produkt, ein elektr. Wasserkocher, wurde überwiegend bei Ebay und auf Trödelmärkten vertrieben.
Also werfe die im ersten Blick unbrauchbare Erklräung nicht weg, sondern suche den Kontakt zum Verkäufer und dann zum Hersteller.
Gruß Hans