...uiuiui, Anja,... ob du wirklich den Führerschein hast!?!??

Falls ja dann hast du doch gelernt, dass du, im Besitz der Fahrerlaubnis an Bord bist, zum Rudergänger bestimmen darfst wer mind. 16 Jahre alt ist und ansonsten geeigent. Da ich deinem Mann wünsche dass er gesund ist, gehe ich mal davon aus, dass er verdammt jung sein muss :-)
Achja, das Boot kann auch deiner Oma gehören, bzw auf sie eingetragen sein und du darfst es fahren. Lediglich im ausland kann es da Abweichungen geben...
Ciao
Chris