Thema: SBF See
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Alt 15.01.2006, 23:48
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snoopy21 snoopy21 ist offline
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Boot Infos

Amtlicher Text auf dem Lappen

Hallo allerseits,

habt ihr euren SBF-"Lappen" schon mal genauer angeschaut ???

Zitat Originaltext SBF See:

Dem Inhaber (Angaben umstehend) wird hiermit die Fahrerlaubnis zu Führenvon motorisierten Sportbooten auf den Seeschifffahrtsstraßen der Bundesrepublik Deutschland (Bis zu 3 Seemeilen Abstand von der Basislinie) erteilt (§1 Sportbootführerscheinverordnung-See).

Dorten steht:

§1 Fahrerlaubnis

(1) Wer auf den Seeschifffahrtsstraßen ein Sportboot führen will, bedarf der Erlaubnis (Fahrerlaubnis). Sportboot im Sinne dieser Verordnung ist ein von seinem Bootsführer nicht gewerbsmäßig für Sport- oder Erholungszwecke verwendetes Wasserfahrzeug oder Wassermotorrad. Ausgenommen sind: ...

(2) Die Fahrerlaubnis ist durch eine amtliche Bescheinigung nach dem Muster der Anlage (Sportbootführerschein - See) nachzuweisen. Der Sportbootführerschein - See oder, wenn vorhanden, der Sportküstenführerschein, der Sportseeschifferschein oder der Sporthochseeschifferschein nach der Sportseeschifferscheinverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 1998 (BGBl. I S. 394), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 18. Dezember 2000(BGBl. I S.1735), oder ein in Absatz 1 Satz 3 Nr. 1 und 2 bezeichnetes Befähigungszeugnis ist beim Führen von Sportbooten mit zuführen und den zur Kontrolle befugten Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

In der Sportbootführerschein-VO selbst steht nichts drin über die 3 sm.

D. h. die (wie auf dem Lappen abgedruckt) 3 sm beziehen sich nur auf die deutschen Seeschifffahrtsstraßen.

Für HR oder GR oder wo auch immer steht das nicht beschrieben. D. h. wenn Lappen vorhanden, so bezieht sich der m. E. auf die dortigen nationalen Hoheitsgewässer, d. h. 12 sm. Und drüber ist´s eh egal (zumindest "lappentechnisch"). Versicherungssrechtlich sieht´s da ggf. anders aus.

Unter normalen Umständen gibt´s hier für uns Schlauchis eh keine Probs, da wir eigentlich höchst selten außerhalb dieser Zonen fahren.


Der Sportküstenschifferschein (gültig in der 12-sm-Zone) ist ein freiwilliger Befähigungsnachweis, der nicht staatlich, aber ggf. von Vercharterern aus versicherungstechnischen Gründen verlangt wird.

Der Sportseeschifferschein (gültig in der 30-sm-Zone) ist erforderlich zum Führen von gewerblich genutzten Ausbildungsyachten und Traditionsschiffen.

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Viele Grüße,
Thomas

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Derjenige, der am meisten plant, wird vom Zufall am härtesten getroffen...

Geändert von snoopy21 (15.01.2006 um 23:59 Uhr)
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