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Alt 17.01.2006, 18:05
marcus marcus ist offline
Meteorit
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Fahrerlaubnisrecht

Den Sehtest und die Untersuchung spreche ich nicht an, genausowenig wie die Kosten.
Für die Klasse 3 FS Inhaber (altes Recht) war es bis 2000 so, dass man bis 7,5to ein Zugfahrzeug fahren konnte und dazu einen 1 Achsanhänger (Bzw. 2 oder 3 Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 M)
der (gebremste) Anhänger darf bis zum 1,3 fachen des gesamtgewichts des ziehenden LKWs wiegen, so dass ich einen Lkw-Zug mit 18 to ZGG fahren darf.
Dieses Recht besteht weiterhinfür Besitzer der Kl. 3 und auch für Besitzer der Kl2 die den Kl. 2 ab 50 verfallen lassen

Geändert hat sich zudem, dass die Begrenzung auf nicht mehr als 3 Achsen (s.o.) allerdings darf der Zug mit mehr als 3 Achsen nur ein zGG von 12 Tonnen haben, das Zugfahrzeug an sich nicht mehr als 7,5 to
Dies gilt jedoch nur für diejenigen, die sich ihren alten FS auf einen scheckkarten-Führerschein überschreiben lassen

Für kleine Sattelzüge (Sattelzugmaschine unter 7,5 to ZGG) gilt dies zwar analog, allerdings ist die Berechnung der Gewichte nicht so einfach und zudem so selten, dass ich hier auf weitere Ausführungen verzichte.

Deutschland ging bis 2000 sowieso einen Sonderweg, weil rund um uns war der PKW-Schein(Kl. B) lediglich bis 3,5 Tonnen + 750 kg Anhänger

Achtung: der PKW-Schein neu (KL B) berechtigt grundsätzlich nicht mehr zum Führen von Trailern mit mehr als 750 kg.
BE ist erforderlich.

mfg

Marcus
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