Einzelnen Beitrag anzeigen
  #18  
Alt 27.01.2006, 14:48
rotbart
Gast
 
Beiträge: n/a


Zitat:
Zitat von Edwin
Freunde, Freunde….

Eine Umschreibung eines franz. Scheines in einen deutschen kann ich mir schlecht vorstellen – es werden z.B. auch keine deutschen Scheine in österr. umgeschrieben und umgekehrt! (es kann kein Uferstaat über die Hoheitsrechte eines anderen Staates verfügen!)
L.G.
Edwin
Doch, wenn ich z.B. meinen Wohnsitz verlege, (fast) jedes Land verfügt über Listen, was wie anerkannt wird. Dabei wird meist nicht ein echter schein ausgestellt, sondern ein papier das der schein mit Segen der staatlichen Gewalt auch in dem neuen Land gilt.
Beispiel selbst erlebt in England : um auf einer englischen Yacht funken zu dürfen, brauchst Du einen englischen Funkschein , ich sendete eine beglaubigte Kopie meines Scheines ein und bekam nach einigen Tagen (OHNE GEBÜHREN zahlen zu müssen) einen netten Brief mit einem Dokument, das feststellt, das ich die Funkerlaubnis xyz für englische Yachten besäße solange meine deutsche Genehmigung gilt !, die deutsche Genehmigung und die Urkunde seien mitzuführen.

Gleiches gilt für FS die Schweiz regelt genau welcher ausländische Schein für was anerkannt wird und wenn ich mich nicht täusche gibt es auch eine Liste in Ö
Mit Zitat antworten