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Alt 06.03.2006, 18:35
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Berny Berny ist offline
Berny
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Die Frag ist: Fällt die kaputte Spiegelhalterung unter die Sachmängelleistung oder ist das ein Garantiefall.

Das ist eben der springende Punkt!
Und hier ists vermutlich so, dass die Händler versuchen, das ganze gleich einfach abzuwimmeln, ohne überhaupt nachzufragen, ob das nicht vielleicht ein Garantiefall sein könnte!
Auch werden von den Händlern oft die Sachmängelleistungen nach den 6 Monaten gleich mit der Begründung, "man könne das ja nicht beweisen" oder so abgewimmelt.

Wenn jemand so ein Problem hat, ist es vielleicht gar nicht schlecht, sich vorher mal mit Frank kurzzuschließen, der behandelt ja auch Garantiefälle und weiß vermutlich erfahrungsgemäß, ob ein bestimmter Schaden ein Garantiefall sein könnte oder ob der Beweis diesbezüglich schwierig sein könnte!
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