Hallo Berny,
Du hast recht, das ist der springende Punkt, nur umgekehrt: Die Sachmängelgewährleistung ist das "Mehr", das für den Käufer bessere Argument. Es ist ein gesetzlicher Anspruch.
Die Garantie ist nur ein Versprechen des Herstellers, die kann auch auf bestimmte Bauteile oder ähnliches beschränkt werden, und vor allem kann immer argumentiert werden, der Käufer haben den Schaden selbst verursacht. Bei der Sachmängelgewährleistung muss der Käufer aber eben nicht nachweisen, wie der Schaden entstanden ist. Unter 6 Monaten gilt eben die Vermutung, dass die Sache schon mangelhaft war.
Weil aber so viele Leute den Unterschied nicht kennen, wiegeln die Verkäufer häufig ab: Das sei von der Garantie aber überhaupt nicht umfasst, und wenn sie ganz unverschämt sind (oder selber den Unterschied nicht kennen, was auch häufig der Fall ist), halten sie einem noch die schriftlichen Garantiebedingungen unter die Nase. Oder behaupten, dass selbstverschuldete Schäden nicht getragen werden (siehe: Sitzen auf den Schläuchen!). Die Garantie ist ein eigentlich ein "Weniger".
Dabei handelt es sich vielleicht (wie im Fall unserer Heckspiegelaufhängung, die schon nach wenigen Monaten kaputt war) gar nicht um einen Garantiefall, sondern eben in erster Linie um Gewährleistung, also um einen gesetzlichen Anspruch. Ohne dass der Käufer etwas beweisen muss.
Klaus
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