Zitat:
Zitat von geri
die "Boat Leaders Licence" wird auch nicht umgeschrieben.
Da der erworbene Führerschein im Hafenbuch registriert ist, wird auch bei Verlust kein Neuer sonderen ein "alter" Schein ausgestellt.
|
Sorry Geri, aber was Du da schreibst ist schlicht und einfach falsch!
Ich lasse Monat für Monat etliche Scheine von den Behörden umschreiben bzw. wegen Verlust neu ausstellen - man möge mir also bitte glauben, dass ich von der Sache ein wenig Ahnung habe! (ich lasse mir gerne was in Bezug auf Schlauchboote reindrücken, denn davon habe ich tatsächlich keinen Dunst)
Es stimmt, dass bei Verlust eine Zeit lang "nur" wieder der alte Schein ausgestellt wurde - dies war allerdings nur in der Übergangszeit zwischen BLL und Kat-B so! Auch habe ich schon für einen Kunden einen neueren BLL in einen Kat-B umschreiben lassen, weil er unbedingt den neuen Schein haben wollte! (wie gesagt ist eine solche Umschreibung aber absolut nicht notwendig!)
Auch ist die Funklizenz im Kategorie B sehr wohl enthalten, wenngleich sie am Ausweis selbst nicht explizit ausgewiesen ist! Wer z.B. noch eine alte Boat Leaders Licence ohne Funk hat und sie auf einen Kategorie B umschreiben lassen möchte, muss die Funkzusatzprüfung ablegen!
L.G.
Edwin