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Zitat von KlausB
Hallo,
im verkehrsrechtlichen Sinn, und das betrifft auch den Verkehr auf dem Wasser, ist Nacht die Zeit zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang. Dies wird (nicht von Juristen, sondern von Metereologen) für jeden einzelnen Tag festgesetzt.
Im Streitfall, und ich hatte da schon mehrere Prozesse, wo es darum ging, ob es noch Tag oder schon Nacht war, wird da bei den Wetterdiensten nach dem offiziellen Zeitpunkt, der auf die Minute genau festgelegt ist, nachgefragt. Dann kriegt man die exakte Uhrzeit mit Stunde und Minute für den jeweiligen Tag (wahrscheinlich auch auf den jeweiligen Ort bezogen) angegeben.
Dann gehen die Gerichte aber davon aus, dass auch in der Dämmerungsphase um diesen Zeitpunkt herum noch mit Licht gefahren werden muss.
KlausB
schlauchbootfahrender Rechtsanwalt
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Hallo Klaus
na gut, die Gerichte holen sich sozusagen einen Sachverständigen, der Auskunft geben soll, aber VOR dem Untergang der Sonne gibt es ja keine Dämmerung, die beginnt ja erst NACH Untergang und endet wenn die Sonne 6/12 oder 18 Grad UNTER dem Horizont steht