Moin!
Auch wenn hier der Smalltalk ist, ich fass' mal zusammen:
Wer über einen nicht zugelassenen Hafen/Strand nach D einreisen will, braucht eine Grenzerlaubnis. Die gibt es hier:
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Wer nicht noch extra zum Zoll will wie vorgeschrieben kann sich auch da befreien lassen:
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Wer ohne diese Befreiungen einfach über die Grenze fährt, nicht zum Zoll fährt, nicht die Zollflagge hisst oder das Zolllicht setzt, und einen nicht zum Grenzübergang zugelassenen Hafen benutzt, muss rechnen mit:
"Derartige Handlungen werden als Straftat bzw. Ordnungswidrigkeiten geahndet."
Ich sach da mal nix zu :-). Es sind aber viel Schiffe für diese Kontrollen unterwegs, die alle was zu tun haben wollen.....
Gruß
Carsten
Nachtrag: Zollzeichen bei Tag: