Zitat:
Zitat von BGLer
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Wenn sie unbedingt in diesem doch eher "unsicherem" Land eine geheimnissvolle, sagenumwobene Stadt finden will sollte der Staat wenigstens keine Haftung für diese irren Abenteurer übernehmen... 
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Die Entscheidung des Gerichtes ist bereits da
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Dienstag, 4. April 2006
Gericht entscheidet
Ex-Geiseln zahlen nichts
Der Bund darf befreiten Geiseln keine Kosten in Rechnung stellen. Das hat das Verwaltungsgericht in Berlin entschieden.
Erstmals hat ein deutsches Gericht über die Beteiligung von im Ausland entführten Bundesbürgern an den Kosten ihrer Befreiung verhandelt. Geklagt hatte die 2003 in Kolumbien verschleppte Physiotherapeutin Reinhilt Weigel. Sie war nach zehnwöchiger Geiselhaft freigelassen worden und wehrte sich nun gegen eine Forderung des Auswärtigen Amtes in Höhe von 12.640 Euro. Die Summe war für einen Hubschraubereinsatz aufgelaufen, .....................
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