Einzelnen Beitrag anzeigen
  #4  
Alt 04.04.2006, 14:19
attorney
Gast
 
Beiträge: n/a


Hi,

da wird, da es sich um eine präjudizelle Frage von nicht unerheblicher juristischer und politischer Bedeutung handelt, das Bundesverwaltungsgericht in letzter Instanz noch mitreden dürfen. Die Rechtsfrage dürfte mit dieser erstinstanzlichen Entscheidung noch nicht ausgestanden sein.

Gruss
Rainer
Mit Zitat antworten