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Alt 11.04.2006, 17:27
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KlausB KlausB ist offline
Wieder zerlegbar unterweg
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Boot Infos

Hallo Ralf,

€ 261 für weitere 3 Jahre Garantie - kann sich lohnen, wenn nach 4 Jahren was kaputt ist. Wenn man Dir aber vorgibt, jede Inspektion beim Vertragshändler machen zu müssen, und Du eventuell eine günstigere Wartungsmöglichkeit hast (oder das sogar selber kannst), zahlst Du drauf. Eigentlich sollte bei einem neuen Motor deiner Größenordnung und Preisklasse bei Freizeitgebrauch (bei professionellem Gebrauch sieht das anders aus)innerhalb der ersten 5 Jahre gar nichts fehlen!

Wollte aber generell - weil weiter oben angeführt wurde, dass die Garantie nicht der gesetzlichen Gewährleistung entspräche - nur mal erläutern, dass das ein prinzipieller Unterschied ist:

Die gesetzliche Sachmängelgewährleistung bedeutet, dass Dir der Verkäufer eine im Zeitpunkt der Übergabe mangelfreie Sache übereignen muss. Wenn Du als käufer dann innerhalb der ersten 6 Monate nach der Übergabe einen Fehler findest, spricht die gesetzliche Vermutung dafür, dass dieser Fehler schon von anfang an vorhanden war. Etwas anderes müsste der Verkäufer beweisen (d.h. er trägt die Beweislast). Im Anschluß an diese ersten 6 Monate, bis zur Verjährung nach 2 Jahren (kann verkürzt werden auf 1 Jahr, zB im Kaufvertrag oder in Allgemeinen Geschäftsbedingungen), hat der Käufer zwar dem Gesetz nach auch denselben Gewährleistungsanspruch, aber nun muss er beweisen, dass die gekaufte Sache schon im Zeitpunkt der Übergabe einen Fehler hatte, und das wird er in den meisten Fällen nicht können.

Und da wird jetzt die Garantie wichtig:


Garantie bedeutet, dass Dir der Verkäufer (bzw. der Hersteller) zusichert, dass die von Dir gekaufte Sache auch in Zukunft nicht innerhalb der Garantiezeit, also in deinem Fall in den nächsten 2 Jahren, kaputtgeht. ER garantiert nicht nur, dass die verkäufte Sache zum Zeitpunkt der Übergabe mangelfrei war, sondern dies auch weiterhin bleiben wird. Es handelt sich dabei nicht um einen gesetzlichen Anspruch, d.h. die Garantiezeit kann der Hersteller nach Gutdünken festsetzen. Er kann auch gewisse Teile, zB Verschleißteile, von der Garantie ausschließen.

Will heißen: Anfangs (in den ersten 6 Mo.) sollte sich der Käufer bei Problemen auf die Sachmängelgewährleistung berufen - er muss sich auch nicht entgegenhalten lassen, dass es sich beim kaputten Teil um ein Verschleißteil handelt (häufig versuchen die Händler das). Später schützt ihn eher die Garantie, allerdings nur im Rahmen der vom Hersteller vorgegebenen Garantiebedingungen.

Wenn ich was Falsches geschrieben habe, möge einer der Kollegen mich korrigieren!

Klaus
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