Hallo
Zu den Tarifen muß ich nichts mehr sagen, die stehen schon drin
Gilt zumindest so in Bayern (sog. Verkehrsüberwachungsrichtlinien)
1. Messung mit Radar, Lichtschranke Toleranz zwischen 3 und 6 km
2. Missung mit Laserpistole, identische Toleranz, da kein Bild, zumindest in Bayern Anhaltung erforderlich
3. Nachfahrmessung mit geeichtem Tacho: (zumeist mit Videoaufzeichnung)
10 % Toleranz, mindeststrecke 500m mit konstanter Geschwindigkeit und gleichbleibendem Abstand
4. Nachfahrmessung mit ungeeichtem Tacho:
20 % Toleranz, Mindeststrecke 500 m mit konstanter Geschwindigkeit und gleichbleibendem Abstand
Paar spitzfindigkeiten gibts auch noch, aber das sprengt wohl den Rahmen
Vorsatz ist doppelter Tarif
mfg
Marcus
@ Fortnox
war es Dir zu Billig?
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