Hallo
habe gerade erfahren das eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers reicht um beim Straßenverkehrsamt die 100km/h Eintragung zu bekommen.
Der Anhänger muss natürlich die Vorgaben der Ausnahmeverordnung zur StVo erfüllen.
Also wenn der Anhänger nicht so alt ist muss man nicht zum TÜV.
Würde aber trotzdem vorher beim Straßenverkehrsamt anrufen!!
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Gruß Stefan
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