Hallo Erich
Ich versuch es nochmals mit eignen Worten zu erklären:
Geschwindigkeit mit leichtem Anhänger: 100 km/h Freiland, 100 km/h Autobahn
Leichter Anhänger ist ein Anhänger bis 750 kg höchstzulässige Gesamtmasse
(gebremst oder ungebremst)
Geschwindigkeit mit schwerem Anhänger: 80 km/h Freiland, 100 km/h Autobahn.
Schwerer Anhänger ist ein Anhänger über 750 kg h.z.Gm. (nur gebremst)
Geschwindigkeit mit schwerem Anhänger (Kombination EB oder BE):
70 km/h Freiland, 80 km/h Autobahn.
Eine Kombination Auto - Anhänger (Wohnwagen) gilt dann als EB wenn:
1) die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte (Zugfahrzeug und
Anhänger) 3.500 kg übersteigen
2) das höchstzulässige Gesamtgewicht des Anhängers das Eigengewicht des
Zugfahrzeuges übersteigt.
In diesen Fällen ist in A der Führerschein E zu B vorgeschrieben und es gelten die o.a. Geschwindigkeiten.
So, jetzt hab ich mir aber eine Pause verdient
Grüße, Ralph