Zitat Schifffahrtsamt:
Die Internationale Schifffahrtskommission für den Bodensee (ISKB)hat in seiner 63. Sitzung am 22. und 23. Februar 2006 in Esslingen die Ausnahmeregelung für die Zulassung von Schiffsmotoren wie folgt neu gefasst:
* 4-Takt-Ottomotoren bis einschließlich 74,0 kW müssen für die Neuzulassung oder den Ersatz entweder die Grenzwerte gemäß BSO Stufe 1, BSO Stufe 2 oder der EU-Sportboot-Richtlinie erfüllen.
* Bestehende 4-Takt-Innenbordmotoren (Altbestand) über 74,0 kW können durch Motoren ersetzt werden, die zumindest die Abgasgrenzwerte der Stufe 1 der BSO erfüllen, wenn die Motorleistung um nicht mehr als 10 % erhöht wird.
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schifffahrtsamt@bodenseekreis.de oder der Telefonnummer 07541 204-5352 oder -5351.
Ihr Team vom Schifffahrtsamt
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Sorry, aber Du wirst mit Deinem Motor auf dem Bodensee keine Chance haben...