Servus Micha!
Hier die Antwort. als leichter Hänger gilt ein Anhänger mit einem GG von max. 750kg. Einschwerer Hänger arüber, jedoch darf dieser Hänger das Eigengewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreiten.
Ortsgebiet Freiland Autostraße Autobahn
Kraftwagen bis 3.500 kg höchste zulässige Gesamtmasse mit einem leichten Anhänger (Klasse B) 50 km/h 100 km/h 100 km/h 100 km/h
Kraftwagen bis 3.500 kg höchste zulässige Gesamtmasse mit einem schweren Anhänger (Klasse B) 50 km/h 80 km/h 80 km/h 100 km/h
Kraftwagen bis 3.500 kg höchste zulässige Gesamtmasse mit einem schweren Anhänger, wobei die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Eigenmasse des Zugfahrzeugs übersteigt (Klasse BE) 50 km/h 60 km/h 70 km/h 80 km/h -. Hiezu benötigt man jedoch einen Hängerschein
Gruß Rotti
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LG
Mathias
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