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Alt 08.08.2005, 09:08
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kaeptn knackwurst kaeptn knackwurst ist offline
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Hallo Peter,

dass so was geht, zeigen doch die früher noch öfter zu sehenden Gespanne aus Klappzelt- bzw. Faltcaravan und darauf dann eine Jolle gelegt. Ich hatte einen Kollegen, der so seine Segeljolle immer zur Ostsee brachte. Eine gesonderte TÜV-Abnahme o.ä. hatte er nicht dafür gebraucht (und der war oberpenibel in rechtlichen Sachen) Er hatte dazu einfach zwei stabile, hölzerne Querträger mit dem Hänger versplintet und darauf dann sein Boot gegurtet.


Von der rechtlichen Seite sieht es nach meinem Wissen so aus, dass Eigenkonstruktionen, wie eben solche Halter, nicht irgendwie abzunehmen lassen sind, wenn sie offensichtlich nicht dauerhaft, weil schnell lösbar, mit dem Hänger verbunden sind. Das ist i.a. durch stecken & versplinten solcher Sachen auf den Hänger realisiert.

Noch eleganter wäre es, einfach daraus selbst eine Ladung zu machen, in dem man einen Halter, der verrutschsicher in/auf den Bordwänden liegt mit massiven Ratschenspanngurten sichert. Das wäre einfach z.B. über einen auf die Hängerbordwände verrutschsicher angepassten Metallrahmen zu machen, auf den dann Aufnahmen für das Boot (flexible Lagerböcke, Rollen, gut geeignet auch Rohre mit Dammstoffummantelung) geschraubt/geschweißt sind. Der Rahmen ist mit einem Handgriff von den Ladebordwänden genommen und z.B. an einer Wand zur Lagerung aufgehängt. Sofern von der Eigenkonstruktion nichts über den Hänger irgendwo hinausragt, dürfte es da keine Einwände geben.

Um aber auf Nummer sicher zu gehen, würde ich beim TÜV mal nachfragen, ob und wieweit bei Deinem Hänger Ladung überstehen darf. In der Breite ist da, glaube ich, der Radstand entscheidend, der ist sicher breiter als 110cm. Dann hättest Du planungssicherheit.

Grüße
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