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Alt 12.02.2004, 09:11
helge
Gast
 
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Hallo Harald,
ohne diesen Tank zu kennen und davon ausgehend, dass Du den Tank gewiss nicht "vergewaltigt" hast, sieht das nach einem klassischem Fall von Garantie(=Gewährleistung!) aus. Innerhalb der ersten 6Monate brauchst Du den Gewährleistungsanspruch auch nicht Deinerseits begründen: es genügt der sichtbare Mangel. Später "musst" Du begründen, warum der Fehler nicht von Dir zu verantworten ist, sozusagen selber den Nachweis führen, es sei denn Garantie wurde länger versprochen. Aber in der Regel geht das unproblematisch über den Händler.
Gruß Helge
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